Fremdübliche Vertragsgestaltung bei Vermietung an nahe Verwandte

Eine fremdübliche und klare Gestaltung der Mietverhältnisse und damit eine unternehmerische Tätigkeit liegt nicht vor, wenn bei einem nach den Bedürfnissen des Mieters adaptierten (Luxus)Domizil Nutzfläche, Beginn des Mietverhältnisses und Hauptmietzins nicht genau festgelegt werden, die Übernahme der Mieterinvestitionen nicht geregelt ist und kein Kündigungsverzicht vereinbart wird. Aufgrund der fehlenden Fremdüblichkeit der Mietvereinbarung bedurfte es keiner Liebhabereiprüfung mehr (UFS 11. 4. 2012, RV/0396-L/099).

 

Quelle: UFS

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