Besteuerung der laufenden (Kapital-)Erträge in der Zukunft (ab 2013) 4/5

Um auch die künftige ordnungsgemäße Besteuerung der Kapitalerträge in Österreich sicherzu-stellen, enthält das Abkommen auch eine Verpflichtung der Schweizer Banken zur Einbehal-tung einer der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) nachempfundenen Abgeltungs-steuer auf die laufenden Kapitalerträge in Höhe von 25%. Der Anleger kann dabei wiederum wählen zwischen der (anonymen) Abzugssteuer oder einer Offenlegung der Erträge gegenüber dem österreichischen Fiskus.

1. Wie funktioniert die anonyme Abgeltungssteuer?

Die von schweizerischen Banken zukünftig zu erhebende 25%ige Quellensteuer entspricht weitgehend der österreichischen KESt. Sie umfasst alle KESt-pflichtigen laufenden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) sowie auch die in Österreich ab 1.4.2012 KESt-pflichtigen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (insbes Kursgewinne) und aus Derivaten. Mit dem Abzug der KESt durch die Schweizer Bank ist die Steuerpflicht für diese Kapitalerträge unter voller Wahrung der Anonymität des österreichischen Kunden mit Endbesteuerungswirkung (entsprechend der österreichischen Rechtslage) abgegolten.

Die schweizerische Bank stellt ihren Kunden wiederum jährlich eine Bestätigung über die abgezogene Abgeltungssteuer aus. Mit dieser Bestätigung kann der österreichische Kunde bei Bedarf gegenüber den österreichischen Steuerbehörden nachweisen, dass die Erträge aus den in der Schweiz liegenden Vermögenswerten ordnungsgemäß versteuert wurden.

2. Wie funktioniert die freiwillige Meldung?

Der österreichische Kunde einer schweizerischen Bank kann sich auch gegen die Einhebung einer Abgeltungssteuer durch die schweizerische Bank entscheiden. In diesem Fall muss er die schweizerische Bank ermächtigen, den österreichischen Steuerbehörden eine Reihe von persönlichen Informationen zu melden, wie zB Identität und Wohnsitz, Kunden-, Konto-, Depotnummer bei der schweizerischen Bank und Höhe der Kapitalerträge. Mit dieser Meldung wird es der österreichischen Steuerbehörde ermöglicht, eine ordnungsgemäße Versteuerung der Erträge in Österreich sicher zu stellen.
 
Quelle: ÖGWT

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