Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2009 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2012
Wer im Jahr 2009 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienst-verhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, ...
... kann sich diese bis 31.12.2012 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Achtung: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.