Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen 2017 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020
SteuerTipps für Arbeitnehmer
Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2020 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung, 3% Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Achtung: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!
Quelle: ÖGSW
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.