Erhöhung des Grundfreibetrages (Steuerfreibetrag) und weitere steuerliche Erleichterungen in Deutschland

Der deutsche Bundesrat hat den Weg für wichtige Steuerrechtsänderungen frei gemacht. Dazu gehört die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages. Demnach wird der Grundfreibetrag in zwei Schritten angehoben: Ab dem 1. 1. 2013 wird er rückwirkend um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt konstant.

Der höhere Grundfreibetrag führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer spürbaren Entlastung insb. von kleineren und mittleren Einkommen. Des Weiteren wird das Reisekostenrecht ab 2014 einfacher zu handhaben sein. Davon werden rund 35 Mio. betroffene Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Verbesserungen des Unternehmenssteuerrechts haben ebenfalls die Zustimmung der Länderkammer gefunden.

Somit ist der Weg frei für die Verdopplung des Verlustrücktrages und für die Vereinfachung der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages.

Quelle: SWI

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