Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2013 - Neuerung Gewinnfreibetrag

„Solidarabgabe“ für höhere Einkommen

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurden sowohl die Bestimmungen über den Gewinnfreibetrag als auch der begünstigte Steuersatz von 6% für sonstige Bezüge (zB 13. und 14. Gehalt, Einmalprämie) für Spitzenverdiener für die Jahre 2013 bis 2016 geändert.

Neuerungen beim Gewinnfreibetrag

Mit 1.1.2013 sind folgende Änderungen zu beachten:

  • Der Gewinnfreibetrag (GFB) beträgt nur mehr für die ersten € 175.000 der Bemessungsgrundlage 13 %. Für die nächsten € 175.000 der Bemessungsgrundlage können nur mehr 7 % und für weitere € 230.000 der Bemessungsgrundlage gar nur mehr 4,5 % gebildet werden. Insgesamt beläuft sich der GFB ab 2013 somit nur mehr auf max € 45.350 (anstelle von bisher max € 100.000).
  • Die Bestimmungen über den Grundfreibetrag iHv € 30.000 der Bemessungsgrundlage sind unverändert geblieben.
  • Die systemwidrige Begrenzung des GFB bei Mitunternehmerschaften auf € 45.350 für die gesamte Mitunternehmerschaft (egal wie viele Personen daran beteiligt sind) wurde leider beibehalten.
  • Die sonstigen Bestimmungen des GFB (insbesondere die als begünstigungsfähig angesehenen Investitionen) sind unverändert geblieben.
  • Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, die dem fixen Steuersatz von 25% unterliegen, können nicht in die Bemessungsgrundlage des GFB einbezogen werden.

Anhebung des begünstigten Steuersatzes für sonstige Bezüge

Ab 1.1.2013 steht die begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen mit 6% bei Einkünften von mehr als rd € 185.000 (inklusive sonstige Bezüge) nicht mehr zu. Deshalb gilt  innerhalb des Jahressechstels folgende Progressionsstaffel (siehe dazu ausführlich KlientenInfo 2/2012):

 

sonstige Bezüge

0- € 620

€ 621-

€ 25.000

€ 25.001 –

€ 50.000

€ 50.001-€ 83.333

ab

€ 83.334

fester Steuersatz

0%

6%

27%

36,75%

50%

Quelle: ÖGWT

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