Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2013 - Neuerung Gewinnfreibetrag
„Solidarabgabe“ für höhere Einkommen
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurden sowohl die Bestimmungen über den Gewinnfreibetrag als auch der begünstigte Steuersatz von 6% für sonstige Bezüge (zB 13. und 14. Gehalt, Einmalprämie) für Spitzenverdiener für die Jahre 2013 bis 2016 geändert.
Neuerungen beim Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2013 sind folgende Änderungen zu beachten:
- Der Gewinnfreibetrag (GFB) beträgt nur mehr für die ersten € 175.000 der Bemessungsgrundlage 13 %. Für die nächsten € 175.000 der Bemessungsgrundlage können nur mehr 7 % und für weitere € 230.000 der Bemessungsgrundlage gar nur mehr 4,5 % gebildet werden. Insgesamt beläuft sich der GFB ab 2013 somit nur mehr auf max € 45.350 (anstelle von bisher max € 100.000).
- Die Bestimmungen über den Grundfreibetrag iHv € 30.000 der Bemessungsgrundlage sind unverändert geblieben.
- Die systemwidrige Begrenzung des GFB bei Mitunternehmerschaften auf € 45.350 für die gesamte Mitunternehmerschaft (egal wie viele Personen daran beteiligt sind) wurde leider beibehalten.
- Die sonstigen Bestimmungen des GFB (insbesondere die als begünstigungsfähig angesehenen Investitionen) sind unverändert geblieben.
- Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, die dem fixen Steuersatz von 25% unterliegen, können nicht in die Bemessungsgrundlage des GFB einbezogen werden.
Anhebung des begünstigten Steuersatzes für sonstige Bezüge
Ab 1.1.2013 steht die begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen mit 6% bei Einkünften von mehr als rd € 185.000 (inklusive sonstige Bezüge) nicht mehr zu. Deshalb gilt innerhalb des Jahressechstels folgende Progressionsstaffel (siehe dazu ausführlich KlientenInfo 2/2012):
sonstige Bezüge |
0- € 620 |
€ 621- € 25.000 |
€ 25.001 – € 50.000 |
€ 50.001-€ 83.333 |
ab € 83.334 |
fester Steuersatz |
0% |
6% |
27% |
36,75% |
50% |
Quelle: ÖGWT
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