Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bis 30. 6. 2013

Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6. 2013 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2012 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen im Drittland (zB Kroatien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2013 die Frist für Vergütungsanträge.

Quelle: ÖGWT

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