Jobtickets unterliegen der Eigenverbrauchsbesteuerung (Rz 74 neu idF Entwurf Wartungserlass 2013)

Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Jobticket zur Verfügung, so unterliegt dies der Eigenverbrauchsbesteuerung. Der Arbeitgeber hat daher 10 % USt vom Nettobetrag des Fahrscheins oder der Netzkarte abzuführen.

Muss der Arbeitnehmer einen Kostenbeitrag für das Jobticket leisten, liegt eine steuerbare sonstige Leistung vor, auf die der ermäßigte Steuersatz von 10 % anzuwenden ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Umsatzsteuer vom „Normalwert“ (eine Art Verkehrswert) zu berechnen ist.

Beispiel: Die Monatskarte der Wiener Linien kostet (€ 41,91 + € 4,09 USt =) € 45. Im Falle der verbilligten Zurverfügungstellung an den Arbeitnehmer um € 30 zuzgl USt, sind dennoch € 4,09 (10 % vom Normalwert) an Umsatzsteuer abzuführen. Die Karte kostet den Arbeitnehmer insgesamt € 34,09.

Quelle: ÖGWT

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