Nachweis der ig Lieferung (Rz 4006 idF Entwurf Wartungserlass 2013)
Die Voraussetzungen der (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Lieferung (dh dass der Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen gelangt ist und dass beide Partner Unternehmer sind) müssen buchmäßig nachgewiesen werden. Der Nachweis der Beförderung oder Versendung kann wie folgt erbracht werden:
Eine nachträgliche Sanierung von Mängeln ist neuerdings möglich. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuer-freiheit zweifelsfrei vorliegen. Kann der Nachweis dennoch nicht erbracht werden so liegt trotzdem eine steuerfreie ig Lieferung vor, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen.
Beispiel: eine riesige Steinzerkleinerungsmaschine wird von Deutschland nach Finnland geliefert.
Quelle: ÖGWT
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