Sonstige Leistungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind (Rz 638y neu idF Entwurf Wartungserlass 2013)

Um eine missbräuchliche Verwendung der UID bei Leistungen, die nicht eindeutig für den unternehmerischen oder privaten Bereich bezogen werden, hintanzuhalten, sieht der Entwurf des Wartungserlasses vor, dass in diesen Fällen - zusätzlich zur Verwendung der UID - der Leistungsempfänger eine entsprechende Bestätigung ausstellen muss, um gegenüber dem leistenden Unternehmer den Nachweis der unternehmerischen Verwendung zu dokumentieren.

Beispiele für sonstige Leistungen, die ihrer Art nach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind, sind insbesondere: Krankenhausbehandlungen, ärztliche Heilbehandlungen, häusliche Pflegeleistungen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, sonstige Leistungen im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung einschließlich entgeltlicher Nutzung von Anlagen, Herunterladen von Filmen und Musik, Bereitstellen von digitalen Texten (ausgenommen Fachliteratur), Online-Zeitungen (ausgenommen Fachzeitungen), Beratungsleistungen in familiären und persönlichen Angelegenheiten und Beratungsleistungen iZm persönlicher Einkommensteuererklärung und Sozialversicherungsfragen.

Quelle: ÖGWT

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