Einkommensteuer: Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von „Golden Handshakes" - Info 10/10

Mit der (zweifelhaften) Begründung, durch die Abschaffung der steuerlichen Begünstigungen für „Golden Handshakes“ soll erreicht werden, dass Dienstnehmer länger beschäftigt werden, soll die begünstigte Besteuerung von freiwilligen Abfertigungen eingeschränkt werden. Können derzeit noch drei laufende Monatsgehälter als freiwillige Abfertigung begünstigt mit 6% versteuert werden, sollen künftig nur mehr Beträge bis zur neunfachen SV-Höchstbemessungsgrundlage (das entspricht im Jahr 2014 40.770 €) begünstigt sein. Bei den darüber hinausgehenden dienstzeitabhängigen Zahlungen soll der maßgebende Monatsbezug mit der dreifachen SV-Höchstbemessungsgrundlage begrenzt werden, dh, dass bei 12/12 der laufenden Bezüge im Jahr 2014 163.040 € begünstigt mit 6 % versteuert werden können. Bei Vergleichszahlungen und Kündigungsentschädigungen soll das steuerfreie Fünftel ebenfalls auf ein Fünftel der neunfachen SV-Höchstbemessungsgrundlage (das entspricht im Jahr 2014 8.154 €) eingeschränkt werden. Die geplanten Änderungen sind bereits auf Auszahlungen ab dem 1.3.2014 anzuwenden (Ausnahme: freiwillige Abfertigungen, die im Rahmen eines vor dem 1.3.2014 beschlossenen Sozialplanes ausbezahlt werden).

Quelle: ÖGWT

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