Einkommensteuer: Aufhebung der Befristung für die Solidarabgabe - Info 9/10
Die ursprünglich für die Jahre 2013 bis 2016 eingeführte Einschränkung der begünstigten Besteuerung von sonstigen Bezügen bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit von mehr als rd 185.000 € pa soll nunmehr unbefristet gelten. Analog dazu soll auch die Befristung für die Reduktion des 13%igen Ge-winnfreibetrages (GFB) ab 175.000 € aufgehoben werden.
Quelle: ÖGWT
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