Einkommensteuer: Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Zinsen - Info 8/10

Zinsen aus inländischen Bankeinlagen und Forderungswertpapieren, die an (natürliche oder juristische) Personen bezahlt werden, welche in Drittstaaten ansässig sind, sollen künftig einem KEST-Abzug unterliegen. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit EU-Bürgern, bei denen die EU-Quellensteuer einbehalten wird. Die Bestimmung soll mit 1.1.2015 in Kraft treten.

Quelle: ÖGWT

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