Einkommensteuer: Einmalerlagsversicherungen - Info 7/10

Er- und Ablebensversicherungen unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn es sich um eine Einmalerlagsversicherung handelt und die Laufzeit weniger als 15 Jahre beträgt. Für Versicherungsneuabschlüsse ab 1.3.2014 soll die Grenze auf 10 Jahre gesenkt werden, wenn sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet haben. Hier soll dann auch der ermäßigte Versicherungssteuersatz von 4% zur Anwendung kommen.

Quelle: ÖGWT

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