Wichtiger Termin 28.2.2014: Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen
Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2013 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; ... ) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).
Quelle: ÖGWT
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