Vorsteuervergütung für Drittlands-Unternehmer bis 30.06.2014

Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6.2014 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2013 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Kroatien (für Sachverhalte bis 30.6.2013, anschließend gelten die Regelungen für die EU-Mitgliedstaaten), Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2014 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2013.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)