Kommunalsteuer: Höhe des Sachbezugs für PKW bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsätzlich besteht bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit, als

Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer für dessen Dienstauto den Sachbezug in Anlehnung an die SachbezugswerteVO (1,5 % des Anschaffungswertes bis maximal € 720 pro Monat) anzusetzen. Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, ist der Vorteil für den Dienstwagen in Höhe der der GmbH tatsächlich entstandenen gesamten Kosten des KFZ (betriebliche und nicht betriebliche) als Geschäftsführervergütung anzusetzen. Die bisher vertretene Auffassung, lediglich den auf die Privatnutzung entfallenden Anteil für die Berechnung der Kommunalsteuer heranzuziehen, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten. Da die Definition der Bemessungsgrundlage für die DB- und DZ-Pflicht gleichlautend ist, gelten die Aussagen ebenfalls für die Berechnung des Dienstgeberbeitrages bzw den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.

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