Kommunalsteuer: Höhe des Sachbezugs für PKW bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer
Grundsätzlich besteht bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit, als
Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer für dessen Dienstauto den Sachbezug
in Anlehnung an die SachbezugswerteVO (1,5 % des Anschaffungswertes bis maximal
€ 720 pro Monat) anzusetzen. Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht,
ist der Vorteil für den Dienstwagen in
Höhe der der GmbH tatsächlich
entstandenen gesamten Kosten des KFZ (betriebliche und nicht
betriebliche) als Geschäftsführervergütung anzusetzen. Die bisher vertretene
Auffassung, lediglich den auf die Privatnutzung entfallenden Anteil für die
Berechnung der Kommunalsteuer heranzuziehen, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten.
Da die Definition der Bemessungsgrundlage für die DB- und DZ-Pflicht
gleichlautend ist, gelten die Aussagen ebenfalls für die Berechnung des
Dienstgeberbeitrages bzw den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
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