Langfristige Rückstellungen – Steuertipps für Unternehmer 5/15

Langfristige Rückstellungensind mit einem fixen Zinssatz von 3,5% über die voraus­sichtliche Laufzeit abzuzinsen. Diese Neu­regelung gilt für Rückstellungen, die erstmalig für Wirtschaftsjahre gebildet wer­den, die nach dem 30.6.2014 enden, dh bei Bilanzierung nach dem Kalenderjahr bereits für den Jahresabschluss zum 31.12.2014.

Für Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren ergibt sich somit ein höherer steuerlicher Bilanzansatz, bei einer Laufzeit von 20 Jahren wird hingegen der Bilanzansatz nur mehr rd 50% betragen.

Für langfristige Rückstellungen, die bereits für Wirtschaftsjahre gebildet wurden, die vor dem 1.7.2014 enden, ist grundsätzlich der bisheri­ge 80%-Ansatz fortzuführen, sofern sich bei Abzinsung mit 3,5% über die Restlaufzeit nicht ein niedriger Wert ergibt. Der Differenz­betrag ist gewinnerhöhend aufzulösen und linear auf drei Jahre nachzuversteuern. 


Quelle: ÖGWT

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