Entwarnung für Privatstiftungen: Konzernabschluss muss doch nicht veröffentlicht werden

Der Begutachtungsentwurf zum Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sah vor, dass Privatstiftungen künftig einen Konzernabschluss veröffentlichen müssen. Diese geplante Gesetzesänderungen hat naturgemäß Aufregung verursacht, wäre doch damit eine Offenlegung des gesamten Stiftungsvermögens verbunden gewesen. Der Gesetzgeber hat bei Einführung des Privatstiftungsgesetzes ganz bewusst aus Gründen der Vertraulichkeit auf eine Veröffentlichungsverpflichtung für den Einzelabschluss einer Privatstiftung verzichtet.

In der Regierungsvorlage wurde nun diese geplante Änderung zur Gänze gestrichen. Die Privatstiftung ist zwar – wie bisher – grundsätzlich verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen, muss ihn aber weiterhin nicht veröffentlichen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Einsicht des Gesetzgebers zu dieser Frage lange anhält.


Quelle: ÖGWT

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