FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte Enforcement 2014

Seit einem Jahr werden die Abschlüsse von Unternehmen, de­ren Aktien oder Anleihen an der Wiener Börse zum amtlichen Handel oder geregelten Freiver­kehr zugelassen sind, von der umgangssprachlich als „Bilanzpolizei“ bezeichneten Enforcementstelle überprüft.

Die FMA hat nunmehr die Schwerpunkte für die Prüfung der Finanzberichte 2014 wie folgt bekannt gege­ben:

  • Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen samt dazugehöriger Anhangangaben (IFRS 10, IFRS 12)
  • Rechnungslegung von Unternehmen mit „gemeinsamen Vereinbarungen“ samt Anhangangaben (IFRS 11, IFRS 12)
  • Sonstige Angaben im Zusammenhang mit IFRS 10 und IFRS 11
  • Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (IAS 12)
  • Kapitalflussrechnung (IAS 7)
  • Abgrenzung und Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen (für Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, einen IFRS-Abschluss zu erstellen)

Bei den ersten vier angeführten Punkten handelt es sich um die von der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte. Von der FMA wurde aufgrund der Prüfungserfahrung der vorangegangenen Prüfperiode der zusätzliche Schwerpunkt Kapitalflussrechnung aufgenommen.


Quelle: ÖGWT

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