Steuerreform 2015/2016 - DAS NEUE TARIFMODELL

Wie bereits erwähnt, ist das Kernstück der Steuerreform ein neues Tarifmodel mit nun­mehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Ein­kommen bis € 11.000 bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigem Ein­kommen von € 90.000 (bisher € 60.000). Ab einem Einkommen von € 1 Mio soll der Steuersatz auf 55 % angehoben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5 Jahre befristet sein).

Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:

Tarifmodell NEU Bisheriger Tarif
Stufe bis Steuersatz Stufe bis Steuersatz
11.000 0% 11.000 0%
18.000 25% 25.000 36,50%
31.000 35% 60.000 43,21%
60.000 42% darüber 50%
90.000 48%
1.000.000 50%
über 1 Mio 55%
Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlas­tung von € 1.000 für jeden Steuerzahler ergeben.Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent­lastungen vorgesehen:

–Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitneh­mer von derzeit € 345 um € 55 auf € 400.

–Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von € 220 auf € 440 pro Kind. Wird der Kinder­absetzbetrag von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, beträgt er künftig € 264 pro Person.

–Die Negativsteuer für Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zahlen, wird von bisher € 110 auf bis zu € 400 erhöht. Sie ist mit 50 % der Sozialversicherungsbeträge be­grenzt (bisher 10 %).

–GSVG-Pflichtige und Landwirte, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen SV-Beiträge als Äquivalent für die Negativsteuer rückerstattet erhalten.

–Für geringverdienende Pendler soll der Pendlerzuschlag erhöht werden.

–Bei niedrigen Pensionen soll es künftig eben­falls zu einer Gutschrift aus der
Negativ­steuer von bis zu € 110 kommen können.

Beispiele:

Ein Alleinverdiener mit einem Kind kann
folgende jährliche Entlastung erwarten:

Gehalt brutto

€ pm

Entlastung pa
1.000 290
1.500 914
2.000 956
2.500 1.030
3.000 1.377
3.500 1.587
4.000 1.646
4.500 1.706
5.000 1.475
5.500 1.548
6.000 1.670
6.500 1.790
7.000 1.910
7.500 2.030
8.000 2.150
8.500 2.253
9.000 2.253
9.500 2.253
10.000 2.253
140.000 - 40.913
Bei einem Alleinverdiener beträgt die jährliche Entlastung:
Gehalt brutto € pm Entlastung
1.000 290
1.500 485
2.000 882
2.500 956
3.000 1.318
3.500 1.497
4.000 1.557
4.500 1.616
5.000 1.385
5.500 1.458
6.000 1.569
6.500 1.689
7.000 1.809
7.500 1.929
8.000 2.049
8.500 2.143
9.000 2.143
9.500 2.143
10.000 2.143
140.000 - 40.913

Quelle: ÖGWT

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