VwGH: Halbjahresabschreibung bei Einbringung eines Betriebes

Der VwGH hat entschieden, dass bei Einbringung eines Betriebs nach Art III UmgrStG zu Buchwerten für Zwecke der steuerlichen Abschreibung (AfA) die Wirtschaftsjahr-Zeiten des Einbringenden bzw der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zusammenzurechnen sind. Beträgt der Zeitraum maximal 12 Monate, so kann für die eingebrachten Wirtschaftsgüter insgesamt nicht mehr als eine Jahresabschreibung geltend gemacht werden. Dabei ist die bereits beim Einbringenden geltend gemachte AfA zu berücksichtigen.


Quelle: ÖGWT

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