Steuerreform 2015/16 – Mitarbeiterrabatte und Sachbezüge

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurden verschiedene Befreiungsbestimmungen adaptiert und soweit wie möglich an die Regelungen in der Sozialversicherung angepasst. Weiters erfolgten Änderungen und Konkretisierungen bei den Sachbezügen.

Die Steuerbefreiung für den Haustrunk im Brauereigewerbe entfällt, da diese aus gesundheits-politischen Gründen nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Auch die Steuerbefreiung für Beförderungen der Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen (zB ÖBB, Verkehrsbetriebe) wird aufgehoben. Statt diesen beiden nur für spezielle Branchen geltenden Bestimmungen wird eine generelle Befreiungsbestimmung für Mitarbeiterrabatte im Gesetz aufgenommen. Das sogenannte „Jobticket“ (wenn der Dienstgeber die Kosten des Massenbeförderungsmittels für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernimmt) bleibt davon unberührt und ist weiterhin lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.



Quelle: ÖGWT

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