BMF-Info zur Gruppenbesteuerung bei Liquidation

Das BMF hat als Reaktion auf ein VwGH-Erkenntnis eine Information zu den Auswirkungen des Eintritts in die Liquidation von Gruppenträger und Gruppenmitgliedern auf den Bestand der Unternehmensgruppe veröffentlicht, in der die bisherige Rechtsansicht zu den Rechtsfolgen grundlegend geändert wurde. Danach wird eine bestehende Unternehmensgruppe jedenfalls aufgelöst, wenn der Gruppenträger in die Liquidation eintritt. Beschließt ein Gruppenmitglied die Liquidation (o-der tritt der Konkursfall ein), scheiden alle untergeordneten Gruppenmitglieder aus der Unternehmensgruppe aus, mit denen das in Liquidation eintretende Gruppenmitglied als beteiligte Körperschaft verbunden ist. Auf Grund massiver Einwendungen des Fachsenats für Steuerrecht hat das BMF zumindest den Anwendungszeitpunkt verschoben. Die geänderte Rechtsansicht ist daher erst anzuwenden, wenn Gruppenträger oder Gruppenmitglieder einen Auflösungstatbestand nach dem 6.7.2015 (Tag der Veröffentlichung der ursprünglichen Info des BMF) verwirklicht haben.



Quelle: ÖGWT

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