Tauschgeschäfte bei Grundstücken

Der Tausch von Wirtschaftsgütern stellt jeweils eine Anschaffung und Veräußerung dar und führt grundsätzlich als entgeltliches Geschäft zu einer Realisierung von stillen Reserven. Wenn aber unter nahen Angehörigen Grundstücke getauscht werden, deren Werte sich um mehr als 50 % unterscheiden, liegt nach Rz 6626 EStR ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vor und die getauschten Grundstücke werden unentgeltlich erworben.


Quelle: ÖGWT

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