Veräußerungsgewinn - kapitalistischer Mitunternehmeranteil

Bisher ist man davon ausgegangen, dass bei Veräußerung einer kapitalistischen Mitunternehmerbeteiligung der Hälftesteuersatz zur Anwendung kommt, wenn die Veräußerung im Zuge der Beendigung einer Erwerbstätigkeit erfolgt. Ab der Veranlagung 2015 ist die Veräußerung der kapitalistischen Mitunternehmerbeteiligung auch bei zeitlicher Nähe zur Beendigung der Erwerbstätigkeit nicht mehr begünstigt.
Die im Begutachtungsentwurf vorgesehene Regelung, dass bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach einer Betriebsveräußerung oder - aufgabe rückwirkend der Hälftesteuersatz wegfällt, ist erfreuerlicherweise nicht in die Endfassung aufgenommen worden.


Quelle: ÖGWT

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