VwGH zur DB-Pflicht einer freiwilligen Abfertigung

Laut VwGH ist eine freiwillige Abfertigung auch dann vom Dienstgeberbeitrag befreit, wenn sie nicht mit den begünstigten Steuersätzen nach § 67 Abs 6 EStG versteuert werden kann, weil eine Anwartschaft gegenüber einer Mitarbeitervorsorgekasse besteht. Damit widerspricht der VwGH den Ausführungen in den Durchführungsrichtlinien zum FLAG.


Quelle: ÖGWT

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