Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Am 24.11.2015 hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 als Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet. Aus steuerlicher Sicht betreffen die Änderungen ua eine Erweiterung bei der Abzugsfähigkeit von Spenden sowie eine Befreiung von der Grunderwerb- und Stiftungseingangsteuer. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Das Inkrafttreten ist mit dem 1.1.2016 vorgesehen.


Quelle: ÖGWT

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