Dividenden an Gesellschafter-Geschäftsführer – GSVG-Pflicht

In der gewerblichen Sozialversicherung zählen Dividenden, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält, zur Beitragsgrundlage. Da die SVA die Dividendenzahlungen aber nicht aus dem Einkommensteuerbescheid entnehmen kann, blieb diese Bestimmung lange Zeit unbeachtet. Nunmehr ist bei der KEST-Anmeldung für ausbezahlte Dividenden auch die an einen GSVG-pflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlte Dividende samt seiner Sozialversicherungsnummer anzugeben.


Quelle: ÖGWT

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