Schadenersatz bei Kapitalvermögen (Rz 6143)

Ein nach einer allfälligen Veräußerung geleisteter Schadenersatz - unabhängig von der Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten – stellt einen zusätzlichen steuerpflichtigen Veräußerungserlös dar. Dieser ist jedoch grundsätzlich mit einem allfälligen realisierten Veräußerungsverlust verrechenbar. Wird hingegen der Schadenersatz vor einer allfälligen Veräußerung geleistet, führt dies zu einer Kürzung der Anschaffungskosten.


Quelle: ÖGSW

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