Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 beschlossen:

Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 (7333 Blg BR)


Am 7. Juli 2005 hat der Nationalrat die Regierungsvorlage des Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetzes 2005 unter Berücksichtigung von zwei Abänderungsanträgen beschlossen; am 21. Juli 2005 passierte das Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 den Bundesrat.

Die Abänderungsanträge im Nationalrat enthalten ua folgende Neuerungen zur Regierungsvorlage:

- die Geltungsdauer des Eigenverbrauchtatbestandes gem § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG (Auslandsleasing) wird um zwei Jahre bis 1.1.2008 verlängert.

- die Verpflichtung zur Angabe beider UIDN ab einem Rechnungsbetrag von EUR 10.000 wird erst mit 1. Juli 2006 (urspr. 1. Jänner 2006) in Kraft treten.

- der Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung steht für Aufwendungen bis höchstens EUR 100.000 pro Wirtschaftsjahr zu. Ferner muß der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU haben, darf nicht unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen oder Mitglied der Unternehmensgruppe des Auftraggebers sein.

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