Liegenschaftsbesitz eines ausländischen Unternehmens

Liegenschaftsbesitz eines ausländischen Unternehmens , das in Österreich keine operative Tätigkeit ausübt, wurde steuerlich bisher wie Privatvermögen behandelt. Allfällige Veräußerungsgewinne waren daher nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Ab 2006 muss für solche Veräußerungsgewinne in Österreich Einkommen- bzw Körperschaftsteuer bezahlt werden. Durch eine Übergangsregelung wird sichergestellt, dass die bisher nicht steuerpflichtigen stillen Reserven zum 31.12.2005 auch in Zukunft steuerfrei bleiben.

Quelle: ÖGWT

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