Vom Handelsgesetzbuch zum Unternehmensgesetzbuch

Nach mehr als zweijähriger Gesetzeswerdung wurde im September 2005 das Handelsrechts-Änderungsgesetz im Parlament beschlossen und mittlerweile auch schon im BGBl veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen treten überwiegend erst mit 1.1.2007 in Kraft. Es besteht somit ausreichend Zeit, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Die für die Praxis wichtigsten Änderungen sind:

· Das Handelsgesetzbuch wird künftig Unternehmensgesetzbuch heißen.

· Im Firmenbuch eingetragene Unternehmer müssen künftig den Zusatz „eingetragener Unternehmer“ oder die Abkürzung „e.U.“ führen. Die entsprechende Änderung der Firma ist bei bereits eingetragenen Einzelunternehmen bis 1.1.2010 im Firmenbuch einzutragen.

· Künftig gibt es nur mehr zwei im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaftsformen, und zwar die Offene Gesellschaft (OG; früher OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

· Eine OEG oder KEG kann nur mehr bis zum 31.12.2006 gegründet werden. Eine am 1.1.2007 bestehende OEG oder KEG wird automatisch zur OG bzw KG und muss bis zum 1.1.2010 ihren Rechtsformzusatz im Firmenwortlaut entsprechend abändern.

· Für eine bestehende OHG sieht das Gesetz keine Anpassung des Firmenwortlautes vor.

· Eine OG, KG oder ein eingetragener Unternehmer ist künftig nicht wie bisher generell buchführungspflichtig, sondern erst ab Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen. Das UGB sieht vor, dass alle Unternehmer, die im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als 600.000 € Umsatz erzielt haben, bereits ab dem folgenden Geschäftsjahr zur Buchführung verpflichtet sind. Liegt der Umsatz zwei Geschäftsjahre lang über 400.000 €, setzt die Buchführungspflicht im zweitfolgenden Geschäftsjahr ein.

· Die Buchführungsverpflichtungen gelten nicht für Freiberufler, und zwar auch dann nicht, wenn sie ihre Tätigkeit im Rahmen einer eingetragenen Personengesellschaft oder als eingetragener Unternehmer ausüben.

· Zwingend buchführungspflichtig ist ab 1.1.2007 aber eine GmbH & Co K(E)G ohne natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter (bzw auch eine O(E)G, an der nur Kapitalgesellschaften beteiligt sind), auch wenn diese nur einen freien Beruf ausübt oder grundstücksverwaltend tätig ist.

· Steuerliche Begleitmaßnahmen zum Unternehmensgesetzbuch sind noch ausständig und werden im Lauf des Jahres 2006 kommen.


Quelle: ÖGWT


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