Anforderungen Fahrtenbücher
Hierzu ein Auszug aus einem Beitrag von Dr. Dietmar Aigner und Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 15/2006:
• Beinhaltung aller beruflichen und privaten Fahrten,
• fortlaufende und übersichtliche Führung,
• zweifelsfreie und klare Angebe von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt. 5 )
Bei beiden besprochenen BFH-Urteilen ist auffällig, dass sie von Misstrauen in Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen zeugen: So sind einerseits - selbst zeitnah geführte - EDV-unterstützte Fahrtenbücher "suspekt", wenn nachträgliche Veränderungen ohne entsprechende Dokumentation vorgenommen werden können bzw. - wie es das Finanzgericht ausdrückte - "Manipulationen" (etwa bei "Excel") leicht möglich sind, andererseits wurde bei handschriftlichen Aufzeichnungen die zeitverzögerte Erstellung bemängelt. Zusammengefasst sind in den BFH-Urteilen in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Aspekte von Relevanz:
• Hinreichende Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit;
• Möglichkeit der Überprüfbarkeit auf materielle Richtigkeit mit vertretbarem Aufwand;
• Erfordernis zeitnah geführter Aufzeichnungen;
• Führung in geschlossener Form;
• Keine Möglichkeit nachträglicher Manipulationen.6)
Man könnte meinen, der BFH möchte auch im EDV-Zeitalter auf Block und Kugelschreiber nicht verzichten.
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