Anforderungen Fahrtenbücher

Zum Nachweis der Aufteilung des Verhältnisses zwischen betrieblich und privat veranlassten Fahrten mit einem Kraftfahrzeug dienen Fahrtenbücher, an die bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft sind. Der deutsche Bundesfinanzhof hat sich jüngst in zwei Fällen mit Kriterien für die Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern beschäftigt und sich mit der gängigen Praxis der auf elektronischem Weg geführten Fahrtenbücher in Form von Listen in gängigen Tabellenkalkulationsprogrammen auseinandergesetzt.

Hierzu ein Auszug aus einem Beitrag von Dr. Dietmar Aigner und Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 15/2006:

Die österreichische Rechtsansicht zur Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern deckt sich mit jener, die dem Grunde nach in den besprochenen BFH-Urteilen zum Ausdruck kommt. An einen derartigen Nachweis der Fahrtkosten sind somit folgende Anforderungen zu stellen:

Beinhaltung aller beruflichen und privaten Fahrten,

fortlaufende und übersichtliche Führung,

zweifelsfreie und klare Angebe von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt. 5 )

Bei beiden besprochenen BFH-Urteilen ist auffällig, dass sie von Misstrauen in Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen zeugen: So sind einerseits - selbst zeitnah geführte - EDV-unterstützte Fahrtenbücher "suspekt", wenn nachträgliche Veränderungen ohne entsprechende Dokumentation vorgenommen werden können bzw. - wie es das Finanzgericht ausdrückte - "Manipulationen" (etwa bei "Excel") leicht möglich sind, andererseits wurde bei handschriftlichen Aufzeichnungen die zeitverzögerte Erstellung bemängelt. Zusammengefasst sind in den BFH-Urteilen in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Aspekte von Relevanz:

Hinreichende Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit;

Möglichkeit der Überprüfbarkeit auf materielle Richtigkeit mit vertretbarem Aufwand;

Erfordernis zeitnah geführter Aufzeichnungen;

Führung in geschlossener Form;

Keine Möglichkeit nachträglicher Manipulationen.6)

Man könnte meinen, der BFH möchte auch im EDV-Zeitalter auf Block und Kugelschreiber nicht verzichten.

Zusammenfassend kann zur derzeitigen Lage festgehalten werden, dass in der täglichen Betriebsprüfungspraxis mit Software-Programmen erstellte Fahrtenbücher
grundsätzlich Anerkennung finden, wenn nicht augenscheinliche Fehler enthalten sind. Garantie für deren Anerkennung gibt es jedoch nach wie vor keine.

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