Neues aus den Lohnsteuerrichtlinien 4/6 - Dienstreise bei Außendienstmitarbeitern

Laut Rechtsprechung des OGH verlassen Reisende oder Vertreter ihren Dienstort nicht nur vorübergehend, sondern ständig

Wenn der kollektivvertragliche Dienstreisebegriff auf das vorübergehende Verlassen des Dienstortes abstellt, liegt demnach für Reisende oder Vertreter überhaupt keine Dienstreise vor. Die OGH-Rechtsprechung zum Handelskollektivvertrag ist grundsätzlich auch auf andere derartige Kollektivverträge anzuwenden. Für Reisende oder Vertreter, die anderen Kollektivverträgen unterliegen, die bei Dienstreiseregelungen für Reisende oder Vertreter noch den Passus "vorübergehend" enthalten, wird jedoch bis 31.12.2007 die bisherige Verwaltungspraxis beibehalten, um ausreichend Zeit zu geben, diese Kollektivverträge abzuändern. Ab 1.1.2008 wird die Finanz der Rechtsprechung des OGH folgen.

Quelle: ÖGWT


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