Neues aus den Lohnsteuerrichtlinien 4/6 - Dienstreise bei Außendienstmitarbeitern
Laut Rechtsprechung des OGH verlassen Reisende oder Vertreter ihren Dienstort nicht nur vorübergehend, sondern ständig
Wenn
der kollektivvertragliche Dienstreisebegriff auf das
vorübergehende Verlassen des Dienstortes abstellt, liegt demnach
für Reisende oder Vertreter überhaupt
keine
Dienstreise vor. Die OGH-Rechtsprechung zum Handelskollektivvertrag ist
grundsätzlich auch auf andere derartige Kollektivverträge anzuwenden. Für Reisende
oder Vertreter, die anderen Kollektivverträgen unterliegen, die bei
Dienstreiseregelungen für Reisende oder Vertreter noch den Passus
"vorübergehend" enthalten, wird jedoch
bis 31.12.2007 die
bisherige
Verwaltungspraxis beibehalten, um ausreichend Zeit zu geben, diese Kollektivverträge
abzuändern. Ab 1.1.2008 wird die Finanz der Rechtsprechung des OGH folgen.
Quelle: ÖGWT
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