Erben oder Schenken von Immobilien könnte bald teurer werden

Der VfGH prüft derzeit, ob die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Basis des dreifachen Einheitswertes beim Grundvermögen nicht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Unterbewertung und damit zu einer zu geringen Steuerbelastung im Vergleich zu anderen Vermögenswerten führt.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1995 eine vergleichbare Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben. Für bebaute Grundstücke wird in Deutschland seither ein Betrag von 50% des Verkehrswertes (abgeleitet aus Erträgen) als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Quelle: ÖGWT

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