Pauschale Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern wieder sozialversicherungsfrei

Aufgrund des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2006 (SVÄG 2006) können pauschale Reisekostenvergütungen für freie Dienstnehmer (unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer) rückwirkend für Beitragszeiträume ab 1.5.2005 beitragsfrei behandelt werden. Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), der diese Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern als beitragspflichtig eingestuft hat. Laut Mitteilung der NÖGKK kann für Beitragszeiträume ab 1.5.2005, in denen Reisekostenvergütungen beitragspflichtig abgerechnet wurden, eine Aufrollung durchgeführt werden. Dabei sind auch die entsprechenden Lohnzettel zu korrigieren und noch einmal an die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln


Quelle: ÖGWT

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