Umsatzsteuerliche Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten GmbH

Geschäftsführer, die an einer GmbH zu mehr als 50 % beteiligt sind oder über eine Sperrminorität verfügen, sind in umsatzsteuerlicher Hinsicht als selbständig und damit als Unternehmer anzusehen, die Bezüge (Honorare) sind daher umsatzsteuerpflichtig. Aus Vereinfachungsgründen können Gesellschafter-Geschäftsführer aber ihre Honorare an die Gesellschaft ohne Umsatzsteuer verrechnen. Nach einer Änderung der Umsatzsteuer-Richtlinien, über die bereits berichtet wurde, kann seit 1.1.2007 von dieser Vereinfachungsregelung aber nur mehr dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Gesellschaft zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies führt bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten GmbHs (zB Versicherungsmakler-GmbH) zu einer Verteuerung der Geschäftsführungshonorare um 20 % Umsatzsteuer. Aufgrund von Interventionen der Berufsvertretungen wurde das Inkrafttreten dieser Neuregelung vom BMF nunmehr auf den 1.1.2009 verschoben!

Quelle: ÖGWT

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