Schenkungsmeldegesetz 2008

Bewegung in der Schenkungs-/Erbschaftssteuer-Nachfolge


Am 20. 3. 2008 wurde vom BMF ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetz geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird – Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) zur Begutachtung versandt.
Darin werden neue Meldepflichten statuiert, um trotz des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 Vermögensverschiebungen seitens der Finanzverwaltung auch weiterhin nachvollziehen zu können und Umgehungen bei der Einkommensteuer zu unterbinden. Diese Meldepflichten gelten für Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile und Sachvermögen.

Grundstücke sind von dieser Anzeigepflicht ausgenommen, weil sie der Grunderwerbsteuer unterliegen und somit ein Vermögensübergang ohnehin bei der Finanzverwaltung dokumentiert wird.

 
Hier geht es zum Begutachtungsentwurf des BMF

Kommentare (1)

  1. WilburnTax am 21.10.2021, um 23:45 Uhr #