Verfassungsgerichtshof prüft Beschränkung des Verlustabzuges auf betriebliche Einkünfte

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zieht in Zweifel, ob seine bisherige Beurteilung, dass Verluste aus Vermietung und Verpachtung vom Verlustvortrag ausgeschlossen sind, verfassungskonform ist, und wird daher die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über den Verlustvortrag überprüfen. Der fehlende Verlustvortrag bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann nämlich dazu führen,

dass ein Einkommen versteuert werden muss, das - auf mehrere Jahre gesehen - gar nicht erzielt wurde, nämlich dann, wenn im Jahr des Verlustes keine entsprechend hohen anderen Einkünfte zum Verlustausgleich vorliegen. Das endgültige Urteil des VfGH bleibt abzuwarten.

 

Quelle: ÖGWT

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