Abgabenänderungsgesetz 2011 – die wichtigsten Steueränderungen vor dem Sommer 8/8

Bundesabgabenordnung

Wird im Falle der Berufung gegen eine Steuervorschreibung die Steuer zunächst bezahlt, in der Folge aber die Berufung gewonnen, so wird die bezahlte Steuer zwar wieder gutgeschrieben, derzeit allerdings ohne Verzinsung. Dieses einseitige Zinsenrisiko des Steuerpflichtigen soll dadurch beseitigt werden, dass ab 2012 im Falle der positiven Erledigung einer Berufung die bereits bezahlten und durch die Berufung wieder gutgeschriebenen Steuerbeträge verzinst werden (Berufungsverzinsung). Weiters soll, um eine doppelte Berücksichtigung bzw eine Nichterfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu vermeiden, eine neue Berichtigungsbestimmung geschaffen werden, mit welcher innerhalb der 10-jährigen absoluten Verjährung in diesen Fällen die Rechtsrichtigkeit der Besteuerung hergestellt werden kann.

Die Bundesregierung hat im Mai 2011 bei ihrer Klausur am Semmering die Regierungsvorlage (RV) des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) beschlossen. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Änderungen (die endgültige Beschlussfassung bleibt abzuwarten)
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)