Einkommensteuer - Ausdehnung des Spendenabzugs 3/7

Die Wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil aus dem Budgetbegleitgesetz 2012

Einem EuGH-Urteil Rechnung tragend, wurde der Kreis der begünstigten Organisationen, an die mit steuerlicher Wirkung gespendet werden kann, auf vergleichbare Institutionen des EU/EWR-Raumes ausgeweitet. Voraussetzung ist aber, dass die Forschungs- und Lehraufgaben der österreichischen Wissenschaft bzw Erwachsenenbildung zugute kommen. Die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA) wird ab 2012 in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen.
 
Quelle: ÖGWT

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