Grunderwerbsteuer 7/7

Die Wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil aus dem Budgetbegleitgesetz 2012

Da der VfGH die Bewertung der Grundstücke im Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) als verfassungswidrig aufgehoben hat, wurde nunmehr die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken auf (privatrechtliche) Stiftungen in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen und die dortige Befreiungsbestimmung aufgehoben. Ab 1.1.2012 fallen für derartige Transaktionen 3,5 % Grunderwerbsteuer und zusätzlich 2,5 % StiftE-Äquivalent an. Als Berechnungsbasis wird unverändert der dreifache Einheitswert herangezogen. Obwohl sich augenscheinlich an der Gesamtbelastung von insgesamt 6 % nichts ändert, führt die Neuregelung dazu, dass künftig die Zuwendung von ausländischen Grundstücken nicht mehr der Stiftungseingangssteuer unterliegt. Bei unentgeltlicher Übertragung von inländischen Grundstücken an eine nicht mit einer Privatstiftung vergleichbaren Stiftung beträgt das StiftE-Äquivalent ebenfalls 2,5 %. Nach der bis 31.12.2011 geltenden Regelung beträgt in diesem Falle die Stiftungseingangssteuer 25 % zuzüglich 3,5 % Zuschlag.
 
 
Quelle: ÖGWT

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