Körperschaftsteuer 5/7

Die Wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil aus dem Budgetbegleitgesetz 2012

Körperschaften öffentlichen Rechts und grundsätzlich steuerbefreite inländische Körperschaften unterliegen mit den Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten, Privatdarlehen, Versicherungen etc für ab 1.4.2012 abgeschlossene Verträge ebenfalls der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Einkünfte aus Förderungsdarlehen bleiben aber weiterhin steuerfrei.
 
Quelle: ÖGWT

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