Erweiterung der steuerlichen Spendenbegünstigung

Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2012 - nochmals aktuell zum Nachlesen

Nach der schon seit 2009 geltenden Rechtslage können Spenden an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc; weiters Spenden für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit sowie für Zwecke der internationalen Katastrophenhilfe) bis maximal 10 % des Gewinnes bzw des Einkommens des unmittelbar vorangegangenen (Wirtschafts-)Jah­res steuerlich als Betriebsausgabe bzw Sonderausgabe abgesetzt werden.

Mit Jahresbeginn 2012 wurde der Kreis der begünstigten Spendenempfänger wesentlich erweitert, und zwar um Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, weiters um Tierheime sowie freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Ferner wurden in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger auch entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, einbezogen. Schließlich kann ab 2012 auch an die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA) steuerbegünstigt gespendet werden.

Übrigens: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können ab 2012 bis zu einem Höchstbetrag von € 400 steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden.
 
Quelle: ÖGWT

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