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„Bilanzpolizei“ ante portas

Im Dezember 2012 wurde mit dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) eine aufgrund der EU-Transparenz-Richtlinie seit langem fällige Verpflichtung umgesetzt und damit der Grundstein für die – umgangssprachlich als „Bilanzpolizei“ bezeichnete – Enforcementstelle gelegt.

Geprüft werden von dieser Enforcementstelle die Jahres- und Halbjahresfinanzberichte und IFRS-Abschlüsse von Unternehmen, deren Aktien oder Anleihen an der Wiener Börse zum amtlichen Handel oder geregelten Freiverkehr zugelassen sind. Das Gesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft und ist erstmals auf Abschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2013 anzuwenden.

Als Prüfstelle fungiert grundsätzlich die Finanzmarktaufsicht (FMA). In Anlehnung an das deutsche Modell ist ihr mit der „Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung“ (ÖPR) ein Verein vorgelagert, der in der Regel die Prüfungen durchführt.

Wird im Zuge der Prüfung ein Fehler in der Finanzberichterstattung festgestellt, ist dieser – abgesehen von Bagatellfällen – vom geprüften Unternehmen zu veröffentlichen. In schwer wiegenden Fällen kann dies neben dem Reputationsschaden eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „Bilanzfälschung“ zur Folge haben.

Quelle: ÖGWT

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