Highlights aus dem Wartungserlass 2012 – Umsatzsteuer-Richtlinien "Grundstückleistungen"

Mit diesem Wartungserlass wurden in die Umsatzsteuer-Richtlinien ua Aussagen zu den gesetzlichen Änderungen des Jahres 2012 sowie die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte eingearbeitet. 

Grundstücksleistungen (Rz 639x,640c)

Die Lagerung von Gegenständen (zB in einem Lager- oder Kühlhaus) stellt eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dar, wenn ein bestimmter Teil des Grundstücks der ausschließlichen Nutzung durch den Kunden gewidmet ist. Das Entgelt für die Lagerung ist daher am Grundstücksort umsatzsteuerpflichtig. Steht dem Kunden kein bestimmter Teil des Grundstücks zur Verfügung, gilt das Empfängerortprinzip. Die Abgrenzung ist insbesondere bei ausländischen Auftraggebern von Bedeutung.

Quelle: ÖGWT 

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