Highlights aus dem Wartungserlass 2012 – Umsatzsteuer-Richtlinien "langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln"

Mit diesem Wartungserlass wurden in die Umsatzsteuer-Richtlinien ua Aussagen zu den gesetzlichen Änderungen des Jahres 2012 sowie die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte eingearbeitet. 

Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz 641g)

Seit 1.1.2013 ist die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (ausgenommen Sportboote) an einen Nichtunternehmer am Empfängerort umsatzsteuerpflichtig. Der Vermieter muss die Angaben des nichtunternehmerischen Mieters über den Empfängerort durch geeignete Nachweise überprüfen (zB durch Kontrolle des Reisepasses oder der Kreditkarte) und sich bestätigen lassen, dass kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt.

Quelle: ÖGWT

 

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