Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2013 - Sachbezugswertverordnung

Neuerungen in der Sachbezugswerteverordnung

Die Sachbezugswerteverordnung wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2013 in zwei wichtigen Punkten geändert:

  • Wohnraum als Sachbezug: Bis zu einer Größe der Wohnung von 30 m² ist nun kein Sachbezug mehr anzusetzen. Bei einer Wohnung, die mehr als 30 m² aber nicht mehr als 40 m² Wohnnutzfläche aufweist, ist bei der Bemessung des Sachbezugswerts ein Abschlag von 35 % (entweder vom Richtwertmietzins oder vom vom Arbeitgeber bezahlten Hauptmietzins) vorzunehmen. Dieser erhöhte Abschlag gilt aber nur, wenn die Unterkunft für höchstens 12 Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
  • Zinsersparnisse bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen: Der für die Berechnung des Sachbezugs bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen anzusetzende Zinssatz wird nunmehr jedes Jahr durch Erlass des BMF festgesetzt. Dieser Zinssatz leitet sich aus dem 12-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,75 % ab. Für das Jahr 2013 wurde der Zinssatz mit 2 % festgesetzt. Der Betrag, bis zu dem keine Zinsersparnis anzusetzen ist, ist unverändert bei € 7.300 geblieben. Die Zinsersparnis ist als sonstiger Bezug nach § 67 Abs 10 EStG zu versteuern.

Quelle: ÖGWT

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