Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2013 - Steuerabkommen Schweiz

Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz

Mit 1.1.2013 ist das Steuerabkommen mit der Schweiz in Kraft getreten. Diesem Abkommen zufolge kann nun jeder Steuersünder, der bis dato weder eine Selbstanzeige erstattet, noch sein Kapitalvermögen vor dem 1.1.2013 aus der Schweiz abgezogen hat, bis 31.5.2013 wählen, ob er die vom Abkommen vorgesehene anonyme Abschlagssteuer bezahlt oder ob er doch noch eine Selbstanzeige erstatten will. Entschließt er sich gegenüber der Schweizer Bank für die Variante der Selbstanzeige, so ist diese verpflichtet, die Kontodaten an die Schweizer Steuerverwaltung zu melden, welche diese Daten dann der österreichischen Finanzverwaltung weiterleitet. Danach wird der Steuersünder von der österreichischen Finanzverwaltung aufgefordert, die Selbstanzeige zu vervollständigen und die Steuer nachzuzahlen. Für den Abzug der inkriminierten Kapitalvermögen aus der Schweiz ohne steuerliche Folgen ist es seit dem 1.1.2013 allerdings zu spät.

Quelle: ÖGWT

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